ESRS umsetzen: Ein praktischer Leitfaden für die Anwendung der EU Berichtsstandards

Während die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in der Europäischen Union (EU) immer mehr in den Mittelpunkt rückt, bereiten sich die betroffenen Unternehmen darauf vor, die umfangreichen Berichtsstandards der Richtlinie zu erfüllen. Dieser wird mir den gerade veröffentlichten Leistungsindikatoren immer konkreter. Es gibt insgesamt 1.178 Datenpunkte! Die meisten Datenpunkte liegen in den Bereichen “E1 Climate Change” mit 220 und “S1 Own Workforce” mit 199.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?S

Die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) sind eine umfassende Reihe von Berichtsstandards, die alle Unternehmen, die der CSRD unterliegen, einhalten müssen. 

Diese von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten Standards zielen darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu optimieren, indem sie einen einheitlichen Rahmen für Unternehmen in der gesamten EU schaffen.

Die ESRS wurden von der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 in geltendes Recht verabschiedet.

Worauf basieren die ESRS?

Der Entwicklungsprozess des ESRS stützte sich auf wichtige Rahmenwerke, darunter die EU-Taxonomieverordnung, die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) sowie bestehende internationale Nachhaltigkeitsstandards und Offenlegungsempfehlungen von Initiativen wie der Global Reporting Initiative(GRI) oder der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures(TCFD). Außerdem arbeitet die EFRAG eng mit dem International Sustainability Standards Board(ISSB) der IFRS Foundation zusammen. 

Während die ISSB-Standards darauf abzielen, eine globale Basis für eine nachhaltigkeitsbezogene Finanzsprache zu schaffen, auf der die Länder jeweils aufbauen können, nehmen die ESRS eine Multi-Stakeholder-Perspektive ein, um auch den breiteren Informationsbedarf anderer Stakeholder als Investoren zu erfüllen.

Die ESRS sind daher, wo nötig, noch weitreichender und verlangen von den Unternehmen eine breitere Palette von Informationen, um die ambitionierten EU-Ziele im Einklang mit dem rechtlichen Rahmen in der EU zu erfüllen.

So finden Sie sich in den ESRS-Anforderungen zurecht 

Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung können wie folgt verstanden werden:

  • die übergreifenden Standards (Cross-Cutting Standards), die die Grundlage Ihrer Berichterstattung darstellen, und
  • die thematischen ESG-Standards (Topical ESG Standards), die Umwelt, Soziales und Governance abdecken, von denen jeder die vier Offenlegungsbereiche (1. Governance, 2. Strategie, 3. Auswirkungen, Risiko- und Chancenmanagement, 4. Kennzahlen und Ziele) abdecken muss, die in den allgemeinen Angaben festgelegt sind.

Übergreifende Standards: Wie Sie eine solide Basis für die Berichterstattung schaffen

Die übergreifenden Standards bieten den Rahmen und die Struktur für die Informationen, die in die Berichterstattung aufgenommen werden.  Dabei legen sie auch fest, wie die Informationen offengelegt und dargestellt werden. Als solche bilden sie die Grundlage für systematische Berichterstattungspraktiken, indem sie Leitlinien und Angaben dazu liefern, wie Sie Risiken, Auswirkungen und Chancen ermitteln und Ihre doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality) bewerten können.

ESRS 1: Allgemeine Anforderungen

Die allgemeinen Anforderungen des ESRS 1 umreißen die Erwartungen an die Offenlegung durch die anwendbaren Unternehmen. Sie erläutern die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung von Nachhaltigkeitserklärungen im Rahmen der CSRD anzuwenden sind, und legen fest, dass ein Unternehmen alle wesentlichen Informationen über seine nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß den ESRS offenlegen muss. 

In diesem Zusammenhang werden zwei wichtige Stakeholder-Gruppen ermittelt:

  • Betroffene Stakeholder: Einzelpersonen oder Gruppen, die Interessen haben, die von den Aktivitäten des Unternehmens und seiner Wertschöpfungskette – positiv oder negativ – betroffen sind oder betroffen sein könnten 
  • Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stakeholder, die ein Interesse an dem Unternehmen haben

ESRS 2: Allgemeine Angaben

ESRS 2 enthält übergreifende Anforderungen für allgemeine Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auch in den thematischen Standards abgedeckt werden müssen. Außerdem müssen Sie spezifische Informationen zur Einhaltung der Vorschriften offenlegen, z. B. Näherungswerte in Bezug auf die Wertschöpfungskette und die Grenzen Ihres Unternehmens. 

Die vier Berichtsbereiche nach ESRS 2 umfassen:

  • Steuerung (GOV): Umfasst die Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren, die zur Überwachung und Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen eingesetzt werden
  • Strategie (SBM): Wie das Geschäftsmodell/die Strategie mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen interagiert, einschließlich der Strategie, diese zu adressieren
  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO): Umfasst den Prozess, durch den Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, bewertet und durch Strategien und Maßnahmen gesteuert werden
  • Kennzahlen und Ziele (MT): Wie ein Unternehmen die Leistung misst, einschließlich der Fortschritte bei der Erreichung von Zielen und Vorgaben

Der Standard “General Disclosure” ist analog zu TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) / ISSB (International Sustainability Standards Board) in ein Vier-Säulen-System gegliedert, das eine Anlehnung an diese Standards ermöglicht.

Während ESRS 2 für alle Unternehmen verpflichtend ist, ergeben sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse weitere Offenlegungspflichten hinsichtlich der thematischen ESG Standards.

Thematische Standards: Erfüllen Sie die Anforderungen, denen Sie innerhalb der ESG-Standards unterliegen

Die Angaben zu den thematischen Standards, die auf Sie zutreffen, werden aus Ihrer Wesentlichkeitsanalyse abgeleitet. 

Die ESG-Standards sollen Unternehmen vermitteln, wie sie ihre Geschäftstätigkeiten im Einklang mit der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft anpassen können und wie diese Veränderungen zu den Zielen des Europäischen Green Deal und anderen strategischen und regulatorischen Vorgaben der EU beitragen.

ESRS E1-E5: Umwelt (Environment)

Die thematischen Standards im Bereich Umwelt sehen vor, dass Unternehmen zu bestimmte Umweltthemen Bericht erstatten. Darüber hinaus vermitteln sie den Unternehmen ein Verständnis der tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen ihrer Ressourcennutzung und/oder ihres Vertriebs und ihrer Vermarktung.

  • ESRS E1 Klimawandel‍
  • ESRS E2 Verschmutzung 
  • ESRS E3 Wasser und Meeresressourcen
  • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme 
  • ESRS E5 Kreislaufwirtschaft

ESRS S1-S4: Soziales (Social)

Die thematischen Standards im Bereich Soziales sehen vor, dass Unternehmen über interne und externe soziale Themen, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht, berichten. 

  • ESRS S1 Eigene Belegschaft
  • ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette 
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
  • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

ESRS G1: Governance

Der thematische Standard im Bereich Governance setzt einen Berichtsstandard für Unternehmen zur Offenlegung ihrer Geschäftsstrategie und ihres Vorgehens, ihrer Prozesse, Verfahren und Leistungen.

  • ESRS G1 Business Conduct 

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