Warum wir auch 2025 über das DNK-Portal berichten

Unser Nachhaltigkeitsbericht 2025 ist veröffentlicht. Erstmals nach dem VS(ME)-Standard, erstellt auf der neuen Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Sechs Monate hat der Prozess gedauert – von der ersten Datenabfrage bis zum bestandenen Plausibilitätscheck.
Seit 2019 – und diesmal fast von vorn
Wir berichten seit 2019 über den Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Das war damals eine Entscheidung aus Überzeugung: Was wir anderen empfehlen, wollten wir selbst durchlaufen haben. Mit allen unbequemen Momenten, in denen man feststellt, dass eine Zahl, die man gerne hätte, schlicht nicht erhoben wurde.
2025 stand diese Entscheidung noch einmal neu zur Debatte. Der DNK ist kein eigenständiger Berichtsstandard mehr, sondern eine Plattform für Berichte nach ESRS- beziehungsweise VS-Standard. Die vertraute Struktur der 20 Kriterien ist weg. Der Umstieg fühlte sich streckenweise an wie ein Erstbericht.
Wir sind trotzdem geblieben. Aus vier Gründen:
Kontinuität schlägt Perfektion. Wer seit Jahren an derselben Stelle veröffentlicht, macht seine Entwicklung nachvollziehbar. Ein Bericht, der sich alle drei Jahre ein neues Format sucht, lässt sich nicht vergleichen – auch nicht mit sich selbst.
Der Rahmen ist öffentlich und unabhängig. Der DNK ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, durchgeführt von der GIZ, in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung. Wir müssen niemandem erklären, wer hinter dem Standard steht, an dem wir uns messen lassen.
Die Daten sind anschlussfähig. Die Plattform gibt Berichte auch maschinenlesbar aus. Wenn eine Bank, eine Versicherung oder ein berichtspflichtiger Kunde ESG-Daten anfragt, liegt die Antwort strukturiert vor – statt in einem PDF, aus dem jemand von Hand abtippt.
Es kostet nichts. Die Plattform ist öffentlich finanziert und für Unternehmen kostenlos. Für kleine Organisationen ist das kein Nebenaspekt, sondern oft die Frage, ob überhaupt berichtet wird.
Was Kund:innen davon haben
Der praktische Nutzen liegt für uns nicht im fertigen Dokument, sondern in dem, was währenddessen passiert. Man merkt beim Ausfüllen sehr genau, wo die eigene Datenlage trägt und wo nicht. Diese Erfahrung können wir weitergeben – nicht als Theorie aus einem Leitfaden, sondern aus dem eigenen Prozess. Wir wissen, an welcher Stelle in der Plattform man ins Stocken gerät, welche Angaben unerwartet Zeit fressen und welche Fragen man besser vorab klärt als mittendrin.
Für unsere Kund:innen heißt das konkret: Als DNK-Lots*innen begleiten wir Unternehmen durch den gesamten Berichtsprozess – von der Wesentlichkeitsanalyse über die Datenerhebung bis zur fertigen Veröffentlichung. Beim Erstbericht ebenso wie bei der jährlichen Aktualisierung. Und besonders beim Umstieg auf VS-Standard, der derzeit bei vielen ansteht und einige Fragen aufwirft, die niemand zweimal beantworten muss.
Die Koordination mit dem Büro des Deutschen Nachhaltigkeitskodex liegt bei uns bei Katharina. Der direkte Draht dorthin hat uns im eigenen Prozess einige Korrekturschleifen erspart – und hilft auch bei Projekten, in denen es hakt.
Kürzer geworden, und das ist gut so
Wer unsere bisherigen DNK-Erklärungen kennt, wird sich beim neuen Bericht wundern: Er ist deutlich schlanker. Das ist Absicht des Standards. Der VS-Standard wurde für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt und verlangt überwiegend konkrete Datenpunkte statt ausführlicher Fließtexte. Wo vorher Raum für Erläuterungen war, steht jetzt eine Angabe. Das ist ungewohnt – aber es zwingt zu Klarheit, und es macht Lücken sichtbar, die sich in gut geschriebenen Absätzen leicht verstecken lassen. Wer dennoch mehr schreiben möchte, kann dies im Feld „Ergänzende Informationen“ hinterlegen.
Wir haben uns für die erweiterte Variante entschieden, Basismodul plus Zusatzmodul. Und wir haben die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, obwohl der Standard sie nicht verlangt – 2025 sogar komplett neu, angelehnt an die ESRS-Anforderungen und mit Beteiligung von Kund:innen, Verbandsmitgliedern und externen Expert:innen. Ohne sie wäre ein Bericht eine Sammlung von Kennzahlen ohne Kompass.
Sämtliche Kennzahlen zu Energie, Emissionen, Wasser und Abfall stehen im Bericht selbst – nachvollziehbar, mit Angabe der Methodik und des Basisjahres.
Freiwillige Berichterstattung unterliegt auch der EmpCo
Ein Wort zur Formulierung, gerade weil wir als Kommunikationsagentur daran gemessen werden. Ab dem 27. September 2026 gelten mit der UWG-Novelle zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie deutlich strengere Regeln für Umweltaussagen. Pauschale Begriffe ohne Beleg werden unzulässig, ebenso Neutralitätsversprechen, die im Kern auf Kompensation beruhen. Aussagen über künftige Umweltleistung brauchen einen belastbaren, überprüfbaren Plan.
Wir nehmen das zum Anlass, unsere eigene Sprache zu prüfen. In diesem Beitrag finden Sie deshalb kein Neutralitätsversprechen und keine grüne Selbstbeschreibung ohne Beleg. Unsere Reduktionsziele, das Basisjahr, der Zielpfad und die geplanten Maßnahmen stehen im Bericht – dort, wo sie prüfbar sind.
Ein Punkt, der in Gesprächen regelmäßig für Überraschung sorgt: Auch die freiwillige Berichterstattung fällt unter EmpCo. Wer nicht berichtspflichtig ist, sondern aus eigenem Antrieb einen VS-Bericht veröffentlicht, bewegt sich damit nicht in einem rechtsfreien Raum. Entscheidend ist nicht, ob eine Pflicht zur Veröffentlichung bestand, sondern ob eine Umweltaussage gegenüber dem Markt getroffen wird – und genau das tut jeder öffentlich zugängliche Nachhaltigkeitsbericht.
Praktisch heißt das: Jeder Bericht, der ab dem 27. September 2026 veröffentlicht wird, sollte vorher Aussage für Aussage durchgegangen werden. Was ist belegt? Was ist eine pauschale Formulierung ohne Referenz? Welche Zielaussage bräuchte einen verifizierten Umsetzungsplan? Wo wird ein Siegel so dargestellt, als würde es mehr bestätigen, als es tatsächlich prüft?
Wer seinen Bericht gerade in Arbeit hat, sollte diesen Durchgang jetzt einplanen – nicht erst nach der Veröffentlichung.
Der Bericht hat den DNK-Plausibilitätscheck durchlaufen und trägt entsprechend das Signet. Wichtig zur Einordnung: Geprüft wird die Berichterstattung anhand der Grundsätze Konsistenz, Kohärenz, Verständlichkeit und Vollständigkeit. Belege, Quellen und Nachweise sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Checks. Er ist also kein Prüfvermerk zur Richtigkeit einzelner Angaben – und wir stellen ihn auch nicht als einen dar.
Der VS(ME)-Bericht 2025 steht ab sofort zum Download bereit. Fragen, Anmerkungen, Kritik? Immer gern. https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/berichte-einsehen/vsme-berichte-einsehen/
