EFRAG veröffentlicht erste Implementation Guidance zu den ESRS
Die EFRAG hat die ersten drei Umsetzungsleitlinien (Implementation Guidance, IG) zur Umsetzung der #ESRS finalisiert und veröffentlicht.
Am 31. Mai 2024 hat EFRAG drei Leitlinien (sog. Implementation Guidance, IG) zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) veröffentlicht, welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren. IG 1 enthält Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse, IG 2 zur Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette und IG 3 eine Liste aller ESRS Set 1 Datenpunkte. Neben den drei IGs wurden auch Zusammenfassungen der Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation sowie eine Erläuterung zu IG 3 veröffentlicht.
Die Entwürfe der drei Mitteilungen wurden im Dezember 2023 veröffentlicht und bis Anfang Februar konsultiert. Das DRSC hat seine Stellungnahmen am 16. Januar 2024 und am 1. Februar 2024 an EFRAG übermittelt.
IG 1 Leitlinien zur #Wesentlichkeitsanalyse:
📃 https://lnkd.in/dJkxEu7Q
IG 2 Leitlinien zur Berichterstattung entlang der #Wertschöpfungskette:
📃 https://lnkd.in/d_b6Y78h
IG 3 beinhaltet eine Liste aller ESRS Set 1-Datenpunkte & zusätzliche Erläuterungen:
📊 https://lnkd.in/duuDtFR2
📃 https://lnkd.in/dcZsU8zT
Mit diesen Dokumenten möchte die EFRAG Unternehmen und andere Stakeholder bei der Umsetzung der #ESRS unterstützen und ihnen dabei helfen, sich auf die für sie relevanten Aspekte der Standards zu konzentrieren. Die Leitlinien wurden von Dezember 2023 bis Februar 2024 öffentlich konsultiert und spiegeln somit das Feedback der Öffentlichkeit wider.
Hier geht es zur Pressemitteilung der EFRAG:
➡ https://lnkd.in/e5dS2mVX