DNK-Branchenleitfaden für die Berichterstattung von Gesundheitseinrichtungen veröffentlicht

Die Agentur für nachhaltige Kommunikation hat sich aktiv in den Prozess zur Erstellung eines Branchenleitfadens zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) für Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäuser eingebracht. Gemeinsam mit Vertreter:innen aus der Gesundheitswirtschaft sowie dem Deutschen Verein für Krankenhaus Controlling (DVKC) e.V., dem IMCOG Institut und mit Unterstützung der Bank für Kirche und Diakonie eG (KD Bank) ist so ein hilfreicher Wegweiser entstanden, um den Prozess eines professionellen Nachhaltigkeitsmanagements in Gesundheitseinrichtungen anzustoßen, umzusetzen und darüber nach dem DNK-Standard sowie der Global Reporting Initiative (GRI) zu berichten.

Lösungen für nachhaltige Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser als Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erfüllen gewissermaßen von Haus aus bereits eine Reihe von Nachhaltigkeitsaspekten. So dienen sie unmittelbar dem Nachhaltigkeitsziel SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ der Vereinten Nationen, das vorsieht, ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern. Darüber hinaus leisten sie als große Arbeitgeber und Ausbildungsstätten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.

Allerdings gibt es auch in Krankenhäusern einige Bereiche, die in Sachen Nachhaltigkeit noch viel Raum für Verbesserungen lassen. Dies sind zum einen die herausfordernden Arbeitsbedingungen, unter denen sowohl das Pflegepersonal als auch die Ärztinnen und Ärzte leiden und die sich gleichzeitig negativ auf die Patientenversorgung auswirken. Zum anderen stehen Kliniken aus ökologischer Sicht in den Bereichen Energie- und Abfallmanagement sowie als Verursacher von Treibhausgasemissionen stark in der Kritik.

Dabei müssen Krankenhäuser bei der Lösungsfindung zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks nicht bei Null anfangen. So beschäftigt sich ein Gutachten des Wuppertal Instituts Klima, Umwelt, Energie mit der Frage, wie Kliniken bis 2045 klimaneutral werden können. Darin werden zehn Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern entwickelt, die insbesondere den Energieverbrauch reduzieren. (Weitere Informationen unter: https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/7687). Auch im Projekt KLIK green – Krankenhaus trifft Klimaschutz – wurden bereits wichtige Erkenntnisse zu Klimaschutzmaßnahmen in Krankenhäusern gesammelt (https://www.klik-krankenhaus.de).

Mit dem DNK über sein Nachhaltigkeitsengagement berichten

Ein weiterer Baustein ist nun mit dem Branchenleitfaden Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) für die Gesundheitswirtschaft erschienen, an dem wir in den letzten Monaten aktiv mitgewirkt haben. Der Leitfaden wurde entwickelt, um Gesundheitseinrichtungen bei ihrem nachhaltigen Transformationsprozess und der Berichterstattung nach DNK zu unterstützen. Der etablierte Berichtsstandard bietet einen Zugang zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach 20 Kriterien sowie einen einfachen Einstieg in das strategische Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine Orientierung für dessen kontinuierliche Weiterentwicklung sowie Best-Practice-Beispiele, mit deren Hilfe die Anwender Nachhaltigkeit in den betrieblichen Alltag integrieren können. Dazu gehören wertvolle Tipps und Hinweise zu Instrumenten, um einen positiven Wandel in der Unternehmensführung sowie bei allen Stakeholdern herbeizuführen und darüber nach DNK, GRI und EMAS zu berichten.

Gerade für Gesundheitseinrichtungen ist ein solcher Transformationsprozess mit enormen Anstrengungen verbunden, da er häufig parallel mit den Themen Digitalisierung und Bekämpfung des Fachkräftemangels einhergeht. Diese Themen müssen aber letztlich in einer Strategie gebündelt werden, die es um die Komponente der Nachhaltigkeit zu ergänzen gilt. Denn Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeitsstrategie werden in Zukunft zusammenwachsen. Mit der ab Januar 2025 auch für einen Großteil der Krankenhäuser geltenden Berichtspflicht Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird dies und vieles mehr zur Pflicht.

Krankenhäuser bereiten sich vor, um nach CSRD zu berichten

Ein erster Schritt kann die Erstellung einer DNK-Erklärung sein, die dann in einem zweiten Schritt um die zusätzlichen Pflichtangaben des European Reporting Standard (ESRS) ergänzt wird. Sich bereits jetzt mit dem Thema CSRD zu beschäftigen, bietet neben dem Zeitfaktor viele Vorteile. So müssen Anwender bereits nächstes Jahr eine erste CO2-Bilanz erstellen, um Vergleichsdatenpunkte für die CO2-Bilanz im Berichtsjahr 2024 zu erhalten. Darüber hinaus empfehlen wir, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen und eine Bewertungslogik auf Basis der ESRS anzuwenden. Damit wird eine erste solide Basis für die ergänzende Berichterstattung im zweiten Jahr geschaffen.

Die Initiative Zukunft Krankenhaus hat unter folgendem Link viele hilfreiche Angebote und Tipps zum Thema Berichtspflicht hinterlegt: https://www.zukunft-krankenhaus-einkauf.de/zuke-green/berichtspflicht-csrd/.

Für weitere Fragen zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie der Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Directive stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Machen Sie zum Einstieg in das Thema unseren ESG-Readiness-Check.

Hier geht’s zum Download des DNK-Branchenleitfadens für Gesundheitseinrichtungen: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/media/0vvfrpoc/leitfaden-fuer-gesundheitseinrichtungen_2023.pdf

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