Der DNK bereitet Sie auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor
Viele Anforderungen aus dem aktuellen Entwurf für sektorübergreifende ESRS sind für DNK-Anwenderunternehmen nicht neu. Sehen Sie hier, welche konzeptionellen und inhaltlichen Anforderungen Sie bereits mit der DNK-Erklärung erfüllen und wo Sie gegebenenfalls Neuland betreten werden.
EFRAG und GRI veröffentlichten diese Woche eine gemeinsame Erklärung über das hohe Maß an Interoperabilität, das zwischen den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und den GRI-Standards erreicht wurde. Entsprechend der Anforderung der CSRD, einen doppelten Wesentlichkeitsansatz zu verfolgen und bestehende Standards zu berücksichtigen, sind die Definitionen, Konzepte und Angaben zu den Auswirkungen von ESRS und GRI vollständig oder, wenn eine vollständige Angleichung aufgrund des Inhalts des CSRD-Mandats nicht möglich war, eng aufeinander abgestimmt.
Was bedeutet das konkret für das einzelne Unternehmen?
Unternehmen, die nach den GRI-Standards berichten, sind für die Berichterstattung nach ESRS gut vorbereitet. Unternehmen, die nach ESRS berichten, gelten – unter bestimmten Bedingungen, die sich noch in der Ausarbeitung befinden – als Unternehmen, die nach beziehungsweise unter Bezugnahme auf die GRI-Standards berichten, und können so den Aufwand einer Mehrfachberichterstattung vermeiden.
“Einfacher in der Praxis wäre es natürlich, man würde die GRI Standards in den ESRS überführen. Es gilt zwar Interpolarität, aber die Komplexität in der Berichterstattung bleibt erhalten. Die ESRS lesen sich wie die Ausführungsbestimmungen der GRI und eine erleichternde Brücke fehlt immer noch. Wir warten jetzt auf die Aktualisierung des DNK-Standards die für Ende September 2023 erwartet wird, in der Hoffnung, dass genau dieser Standard für uns Anwender die sehnlich erwartete Brücke sein kann”, so Ulrike Stöckle, CEO der Agentur für nachhaltige Kommunikation.
Anpassung des DNK an die Vorgaben der CSRD
Eine Anpassung des DNK an die Vorgaben der CSRD inkl. der ESRS ist geplant. Ziel ist es, dass weiterhin alle Unternehmen den DNK nutzen können – unabhängig davon, ob sie freiwillig berichten oder berichtspflichtig sind: Unternehmen jeder Größe und Rechtsform sollen auch in Zukunft mit dem DNK zu ihren Nachhaltigkeitsbemühungen berichten können. Diese Anpassung soll im Jahr 2023 und 2024 stattfinden. Entwürfe für angepasste DNK-Inhalte sollen wie gewohnt im Rahmen eines Stakeholderdialogs mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Auch zukünftig soll der DNK modular aufgebaut sein. Basisinformationen, die sich voraussichtlich an einem ESRS-KMU-Standard orientieren, werden die Standardversion des DNK bilden. Somit können auch kleine und mittlere Unternehmen Anforderungen von Auftraggebern, Banken oder Versicherungen abdecken. Ergänzend können weiterführende Inhalte ausgewählt werden, um einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSRD und zur EU-Taxonomie zu erstellen.
Zu diesen optionalen Inhalten soll auch die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gehören. Das DNK-Team steht im Austausch mit der Bundesregierung und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), um technische Lösungen zur Vereinfachung der Berichterstattung zu entwickeln. Ziel ist es, mit der DNK-Datenbank eine Lösung anzubieten, mit der über Schnittstellen verschiedene Berichtsanforderungen erfüllt werden können.
Was Sie aus dem DNK kennen und in dem aktuellen Entwurf der ESRS wiederfinden:
Vorgegebene Berichtsinhalte
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifizieren die Berichtsanforderungen aus der CSRD. Sie sind in einzelne Standards aufgeteilt, die ähnlich den Kriterien des DNK jeweils ein Thema behandeln, zu dem berichtet werden soll. Basierend auf einer Wesentlichkeitsanalyse können Themen vom Unternehmen aber als „nicht wesentlich“ identifiziert und dann aus der eigenen Berichterstattung ausgeschlossen werden. Sowohl im jeweiligen DNK-Kriterium als auch im entsprechenden Standard der ESRS fügen Unternehmen dann eine Begründung („explain“) ein und verweisen auf die Ergebnisse ihrer Wesentlichkeitsanalyse.
Feste, vorgegebene Struktur für besonders gute Vergleichbarkeit
Die Berichterstattung nach CSRD muss in einer vorgegebenen Struktur in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts erfolgen und soll maschinenlesbar sein. Damit soll die Grundlage für möglichst gute Vergleichbarkeit geschaffen werden, weil sowohl Leser*innen als auch technische Systeme gesuchte Informationen leicht finden sollen. Dieses Konzept der vorgegebenen Struktur für die direkte Vergleichbarkeit ist auch in der DNK-Datenbank umgesetzt. Unsere Vergleichsfunktion.
Nach aktuellem Stand wäre es möglich, den Lagebericht um eine CSRD-konforme DNK-Erklärung zu ergänzen – analog zur aktuellen Praxis CSR-RUG konforme DNK-Erklärungen im Lagebericht zu veröffentlichen. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der CSRD in den DNK zu integrieren, um eine CSRD-Konformität herzustellen.
Prozessoptimierung mit dem Comply-or-Explain Prinzip
Im DNK wie auch in den ESRS wird anerkannt, dass ein Nachhaltigkeitsmanagement nicht von Anfang an in völlig ausgereifter Form implementiert werden kann, sondern dass häufig ein Entwicklungsprozess stattfindet. Dieser Entwicklungsprozess soll in der Berichterstattung sowohl nach DNK als auch nach ESRS transparent dargestellt werden, indem im Sinne von „Explain“ offengelegt wird, wenn Strategien („Policies“), Maßnahmen („Actions“) oder konkrete Zielsetzungen („Targets“) zu einem Thema noch nicht vorliegen.
Doppelte Wesentlichkeit
Die Definition von Wesentlichkeit im DNK folgt dem sogenannten Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit”. Wesentlich im Sinne dieses Prinzips sind Themen, die
a) mit Chancen oder Risiken für den Geschäftsverlauf, das Ergebnis oder die Lage des Unternehmens verbunden sind (Outside-In-Perspektive) und
b) durch die Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte oder Dienstleistungen wahrscheinlich entweder positiv oder negativ beeinflusst werden (Inside-Out-Perspektive).
Die Wesentlichkeits-Definition der ESRS bezieht ebenfalls diese beiden Perspektiven ein und benennt sie als „Financial materiality“ und „Impact materiality“. Zusätzlich wird sowohl im DNK als auch in den ESRS darauf hingewiesen, dass die Einschätzung von Stakeholdern bei der Bestimmung der Wesentlichkeit berücksichtigt werden muss.
Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen
Im DNK berichten Sie in den Kriterien 5-8 darüber, wie Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das Management einbinden und im Geschäftsalltag verankern. Dieser inhaltliche Ansatz liegt auch ESRS 2 zu Grunde. Dieser fordert unter anderem Informationen über die Verantwortlichkeiten, über die Einbindung von Nachhaltigkeit in Anreizsystemen, zur Operationalisierung durch Regeln und Prozesse („Due Diligence“) sowie zur internen Kontrolle der Nachhaltigkeitsperformance.
Gegenwarts und zukunftsorientierte Berichterstattung
Im DNK berichten Sie bereits über Ihre gesetzten Ziele, zu Zukunftsplänen und über Chancen und Risiken. Auch in den ESRS wird Wert daraufgelegt, sowohl den Stand der Dinge abzubilden als auch potenzielle Auswirkungen, Chancen, Risiken und Entwicklungen darzustellen.
Strategien, Maßnahmen, Leistungsindikatoren und Ziele
Im DNK wie auch in den ESRS sollen zu den einzelnen Nachhaltigkeitsthemen Informationen in den Kategorien Strategien („Policies“), Maßnahmen („Actions“), Zielsetzungen („Targets“) und Leistungsindikatoren („Metrics“) berichtet werden.
Wo Sie möglicherweise mit dem DNK Neuland betreten werden;
Erweiterete Berichtspflicht
Berichtspflichtig nach CSRD werden zunächst diejenigen Unternehmen, die jetzt schon gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind (im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024). Ein Jahr später wird die Berichtspflicht auf weitere Unternehmensgruppen ausgeweitet.
Weitere Informationen zum Thema Anwendungsbereich der CSRD finden Sie hier.
Temenspektrum
In den ESRS sind Themen enthalten, die bisher nur eingeschränkt im DNK abgefragt werden, wie zum Beispiel:
– Umwelt
Auswirkungen von Unternehmen auf
- Wasser- und Meeresressourcen,
- biologische Vielfalt und Ökosysteme,
- Ressourcennutzung inkl. der Ausbeutung nicht erneuerbarer Ressourcen und der regenerativen Erzeugung erneuerbarer Ressourcen (Kreislaufwirtschaft)
– Soziales
Auswirkungen von Unternehmen auf
- das gesellschaftliche Umfeld, in den Bereichen, in denen Risiken am wahrscheinlichsten und bedeutsamsten sind (Betroffene Gemeinden)
- Endkunden und Verbraucher durch Produkte und Dienstleistungen
– Governance
Unternehmerisches Verhalten hinsichtlich
- dem Schutz von Whistleblowern
- Tierwohl
- Zahlungspraktiken, insbesondere bzw. gegenüber KMU
Risikoanalyse
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS sollen Methoden aus dem Risikomanagement, wie z. B. die Bewertung von Risikofaktoren, angewandt werden.
Für die „Financial materiality“ soll die Wesentlichkeit von Risiken und Chancen anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Umfang der potenziellen finanziellen Auswirkungen bewertet werden (Weitere Informationen unter CSRD).
Unternehmensspezifische Themen
Der aktuelle Entwurf für sektorübergreifende ESRS (wie auch der DNK) bilden Themen ab, die branchenübergreifend relevant sind. Darüber hinaus kann es branchen- oder unternehmensspezifisch Nachhaltigkeitsaspekte geben, die zur Einschätzung der Nachhaltigkeitsperformance in der eigenen Berichterstattung ergänzt werden, sofern deren Wesentlichkeit Ergebnis einer entsprechenden Analyse ist.
Prüfpflicht
Als Teil der Geschäftsberichterstattung wird der Nachhaltigkeitsbericht prüfpflichtig. Zunächst sollen die Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft werden. Eine Ausweitung hin zu einer verbindlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) ist möglich.