VSME-Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht
EFRAG übermittelt VSME-Standard an die Europäische Kommission
Am 17. Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen bedeutenden Meilenstein im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erreicht. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) wurde offiziell an die Europäische Kommission übermittelt. Ziel dieses freiwilligen Standards ist es, KMU, die nicht unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen zu unterstützen. Hier geht’s zum Download: https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/VSME%20Standard.pdf
Was ist der VSME?
Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der speziell für KMU entwickelt wurde, die nicht an Kapitalmärkten gelistet sind und daher nicht den verbindlichen Anforderungen der CSRD unterliegen. Die Grundlage für diesen Standard bildet das Entlastungspaket für KMU, das die Europäische Kommission im September 2023 verabschiedet hat (Mitteilung COM(2023) 535 final).
Zielgruppe und Nutzen
Die freiwillige Anwendung des VSME richtet sich an KMU, die bereits jetzt in verschiedenen Kontexten Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen – etwa bei der Kreditvergabe durch Banken oder im Rahmen von Lieferkettenanforderungen großer Unternehmen. Der VSME soll dazu beitragen, die Informationsanforderungen zu standardisieren und den bürokratischen Aufwand für KMU zu verringern. DIe EFRAG verfolgt das Ziel, den VSME als Marktstandard zu etablieren, um die Vielzahl von Anfragen, insbesondere durch Kreditinstitute, zu vereinheitlichen und so eine spürbare Entlastung für KMU zu schaffen.
Unterstützungsmaterialien und Veranstaltungen
Um die Anwendung des VSME zu fördern, plant EFRAG, im Jahr 2025 eine Reihe von Unterstützungsmaterialien zu veröffentlichen und öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Diese sollen KMU und ihren Stakeholdern die Umsetzung erleichtern und den Nutzen des Standards verdeutlichen.
Herausforderungen und offene Fragen
Ein wesentlicher Unterschied zum European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist, dass der VSME nicht als delegierter Rechtsakt erlassen wird und bislang nur in englischer Sprache verfügbar ist. Ob der Standard zukünftig in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht wird, ist derzeit unklar.
Um eine mögliche Übersetzung zu erleichtern, arbeitet das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gemeinsam mit dem Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) an der systematischen Erfassung von Fachbegriffen im ESRS Set 1. Diese Arbeit könnte langfristig auch die Übersetzung des VSME unterstützen.
Entwicklungsprozess und Konsultation
Der Entwurf des VSME wurde im Januar 2024 zusammen mit dem Entwurf des LSME (Listed SMEs) veröffentlicht. Im Rahmen der Konsultation führte EFRAG Field-Tests durch, bei denen KMU und Adressaten die Anwendbarkeit und Vollständigkeit des Standards prüfen konnten. Das DRSC beteiligte sich aktiv an diesen Tests, die bis zum 21. April 2024 liefen. Die Ergebnisse flossen in die Stellungnahme des DRSC zu den Entwürfen ein und wurden von EFRAG bei der Finalisierung des VSME berücksichtigt.
Fazit
Mit der Einführung des VSME unternimmt EFRAG einen wichtigen Schritt, um kleinen und mittleren Unternehmen eine praktikable Lösung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung anzubieten. Der Standard hat das Potenzial, Marktanforderungen zu harmonisieren und Bürokratie abzubauen. Unternehmen, die bereits jetzt Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen, sollten prüfen, ob der VSME ihre Prozesse erleichtern kann. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die Europäische Kommission auf die Übermittlung des VSME reagiert und ob weitere Maßnahmen zur Unterstützung von KMU folgen werden..