Corporate Sustainability Reporting Directive

Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex der neuen CSRD-Pflicht entsprechen

Die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung erfährt mit der Corporate Sosical Responsabiliy Directive (CSRD) ein grundlegendes Update. Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 01. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Die Regelungen sollen nach dem bisherigen Zeitplan ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Der Zeitplan scheint sich allerdings nach hinten zu verschieben, sowohl der Schattenberichterstatter als auch der Europäische Rat schlagen eine verzögerte Einführung vor.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive verlangt in Zukunft eine Erklärung, die alle Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) gibt Orientierung, wie die zukünftige CSR-Berichtspflicht und der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte sowie die EU-Taxonomie praktisch umgesetzt werden können.

Gerne erläutern wir Ihnen, wie sich der DNK auf Basis des internationalen GRI-Standards in Ihr Unternehmen integrieren lässt, um den Vorgaben für das Nachhaltigkeitsreporting von morgen zu entsprechen.


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