Corona-Krise: 100 % BAFA-Förderung

04. April 2020

Wirtschaftsförderung und Mittelstand

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.

Liebe Kunden, Partner und Freunde der Agentur,

das Bundesamt für Ausfuhr hat heute seine Richtlinien für Unternehmensberatungen geändert.

Ab sofort werden unsere Beratungen für Selbstständige und Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind oder noch kommen werden, gefördert. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).

Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.

Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.

Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.


Eine ausführliche Darstellung zu den Änderungen der Richtlinie senden wir Ihnen gerne zu.

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