Berichtspflichten einfach erklärt: Der Omnibus
Der EU-Omnibus: Eine Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten.
Die Europäische Union (EU) arbeitet derzeit intensiv an einem Omnibus-Modell, das die Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit vereinfachen und die Bürokratie spürbar reduzieren soll. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hat diese Initiative am 8. November 2024 angekündigt. Ziel ist es, eine umfassende Reform der Berichtspflichten durch eine konsolidierte Regelung voranzutreiben.
Die Idee hinter dem Omnibus-Modell
Von der Leyen betonte in ihrer Ankündigung, dass das Omnibus-Modell verschiedene Regelwerke – darunter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) und die Taxonomie-Verordnung – zusammenfassen oder optimieren könnte. Der Fokus liegt darauf, die bestehenden Inhalte der Gesetze beizubehalten, aber redundante Datenanforderungen und Überschneidungen zu beseitigen.
Laut von der Leyen wird das Omnibus-Modell als Instrument genutzt, um die bürokratische Belastung um mindestens 25 % zu senken, ohne dabei die inhaltliche Qualität der Gesetze zu gefährden. Dies wurde auch in der Budapest Declaration on the New European Competitiveness Deal bekräftigt, die von den Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde.
Welche Optionen liegen auf dem Tisch?
Die genaue Ausgestaltung des Omnibus bleibt bislang unklar. Der U.S.-Anwalt Jon McGowan beschreibt in einem Artikel in „Forbes“ zwei mögliche Szenarien:
- Kombination der Richtlinien: Eine neue Richtlinie könnte die CSRD, die CSDDD und die Taxonomie-Verordnung vollständig integrieren.
- Modifikation bestehender Richtlinien: Bestehende Regelungen würden durch Änderungen und Anpassungen optimiert, ohne sie grundlegend zu vereinen.
McGowan verweist auf ein vergleichbares Modell: Die Omnibus-Richtlinie von 2019, die mehrere Verbraucherschutzrichtlinien auf einmal modifizierte, könnte als Vorbild dienen.
Kritische Stimmen und weitere Forderungen
Doch nicht alle teilen die Zuversicht, dass der Omnibus-Ansatz die gewünschten Effekte haben wird. Der Europaabgeordnete Axel Voss argumentiert in einem Schreiben vom 4. Dezember 2024, dass sich die Anforderungen von CSRD und CSDDD kaum überschneiden und eine Konsolidierung daher wenig Nutzen bringen würde. Stattdessen schlägt er vor, die Bemühungen auf andere Regelwerke wie die CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), die Entwaldungsverordnung und die Zwangsarbeitsverordnung auszuweiten.
Zusätzlich haben deutsche Minister wie Robert Habeck (Wirtschaft), Hubertus Heil (Arbeit) und Volker Wissing (Verkehr) die EU-Kommission aufgefordert, die Einführung der CSRD zu verschieben. Sie sehen Änderungsbedarf bei der CSRD und der Taxonomie-Verordnung.
Der Zeitplan: Vorstellung im Februar 2025
Die EU-Kommission plant, das Omnibus-Paket am 26. Februar 2025 vorzustellen. Ob es sich dabei um eine vollständige Konsolidierung oder nur um eine Modifikation bestehender Regelwerke handelt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die EU ein starkes Signal setzen will: Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung sollen zentrale Pfeiler einer nachhaltigen Wettbewerbsstrategie werden.
Fazit
Das Omnibus-Modell könnte ein Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU werden. Es bietet die Chance, die Belastung der Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die hohen Standards beizubehalten. Entscheidend wird sein, wie die EU diese Balance umsetzt und ob sie die kritischen Stimmen und Vorschläge aus den Mitgliedsstaaten und von Experten ausreichend berücksichtigt. Der Februar 2025 wird zeigen, ob die EU ihre Ziele einer vereinfachten, aber effektiven Nachhaltigkeitsregulierung erreicht.